Gericht und Verfassungsorgan
Der Staatsgerichtshof ist das Verfassungsgericht der Freien Hansestadt Bremen. Er ist gegenüber den anderen Verfassungsorganen des Landes selbständig und unabhängig. Der Staatsgerichtshof entscheidet über die Auslegung der Landesverfassung. Er besteht aus dem Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts sowie aus sechs weiteren von der Bremischen Bürgerschaft gewählten Mitgliedern.