Gericht und Verfassungsorgan
Der Staatsgerichtshof ist das Verfassungsgericht der Freien Hansestadt Bremen. Er ist gegenüber den anderen Verfassungsorganen des Landes selbständig und unabhängig. Der Staatsgerichtshof entscheidet über die Auslegung der Landesverfassung. Er besteht aus dem Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts sowie aus sechs weiteren von der Bremischen Bürgerschaft gewählten Mitgliedern.
Beschluss vom 23.04.2026 in der Sache St 1/26 (pdf, 326.5 KB)
Verfahren über den Antrag, im Wege der einstweiligen Anordnung dem Antragsgegner bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache zu untersagen, die in dem Beweisbeschluss VI des 1. Untersuchungsausschusses in der 21. Wahlperiode der Bremischen Bürgerschaft vom 16. April 2026 angeordnete Beweiserhebung durchzuführen