Gericht und Verfassungsorgan
Der Staatsgerichtshof ist das Verfassungsgericht der Freien Hansestadt Bremen. Er ist gegenüber den anderen Verfassungsorganen des Landes selbständig und unabhängig. Der Staatsgerichtshof entscheidet über die Auslegung der Landesverfassung. Er besteht aus dem Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts sowie aus sechs weiteren von der Bremischen Bürgerschaft gewählten Mitgliedern.
Dr. Stephan Haberland
Seine hohe fachliche Kompetenz, seine Kollegialität und stets zugewandte Art prägten die Zusammenarbeit und die Beratungskultur im Gericht. Sein plötzlicher Tod ist für uns ein großer Verlust. Wir werden ihn dankbar in ehrenvoller Erinnerung behalten.
Stephan Haberland wurde am 15. Dezember 1964 in Bremen geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms Universität Münster. 1991 legte er das Erste juristische Staatsexamen ab, 1993 promovierte er in Münster. Nach dem Zweiten Staatsexamen im Jahr 1995 arbeitete er zunächst als Rechtsanwalt in Bremen und London.
1997 trat er in den Richterdienst in Bremen ein. 2000 wurde er zum Richter am Landgericht Bremen sowie 2006 als Richter am Hanseatischen Oberlandesgericht Bremen ernannt. 2007 folgte ein weiteres Richteramt beim Oberverwaltungsgericht Bremen sowie 2015 die Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht und 2017 zum Vizepräsidenten des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen. Seit 2019 war er Mitglied des Staatsgerichtshofs der Freien Hansestadt Bremen.
Darüber hinaus war Stephan Haberland seit 2019 Mitglied des Verwaltungsrates des Prüfungsamts für die notarielle Fachprüfung, seit 2016 stellvertretendes Mitglied der Disziplinarkammer der Bremischen Evangelischen Kirche sowie seit 2019 rechtskundiger Beisitzer des Gerichts der Bremischen Evangelischen Kirche.
20.03.2025
Beschluss des Staatsgerichtshofs Bremen: Eilantrag der FDP-Fraktion wird abgelehnt (pdf, 66.8 KB)