Gericht und Verfassungsorgan
Der Staatsgerichtshof ist das Verfassungsgericht der Freien Hansestadt Bremen. Er ist gegenüber den anderen Verfassungsorganen des Landes selbständig und unabhängig. Der Staatsgerichtshof entscheidet über die Auslegung der Landesverfassung. Er besteht aus dem Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts sowie aus sechs weiteren von der Bremischen Bürgerschaft gewählten Mitgliedern.
Urteil vom 23.10.2025 in der Sache St 3/24 (pdf, 387.6 KB)
Normenkontrollverfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung des Haushaltsgesetzes der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2024 vom 19. Juni 2024